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Der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung realisiert neben erheblichen Einsparpotentialen bei den Heizkosten vor allem eine Verbesserung des Innenraumklimas. Sie trägt somit als haustechnische Standartausstattung wesentlich zum baulichen Wärme- und Feuchteschutz in Neubauten oder Sanierungen bei.

Bei der Planung eines Bauprojekts gilt es in diesem Zusammenhang,  auch rechtliche Aspekte einzuhalten. Auf Basis der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EPBD regeln im Wesentlichen das Baurecht, das Wohnrecht und die OIB-Richtlinien die energiepolitischen Rahmenbedingungen für Gebäude in Österreich.

Als Durchführungsverordnung der gesetzlichen Rahmenbedingungen geben die OIB Richtlinien, das Baurecht wie das Wohnrecht konkrete Anforderungen für die technische Umsetzung vor.

Von besonderer Bedeutung für die Wohnraumlüftung sind die Gebäudedichte und der hygienische Luftwechsel relevant:

  • Zum einen müssen Fugen und die Wärme übertragenden Umfassungsflächen dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet sein.
  • Zum anderen müssen die Gebäude aber auch einen hygienischen Luftwechsel zum Zwecke der Beheizung und Gesundheit sicherstellen.

Der Wärmerückgewinnungsgrad der Anlage sollte mindestens 70 Prozent betragen. Die Leistungszahl der Anlagentechnik, also das Verhältnis Stromverbrauch zu Wärmerückgewinnung, sollte mindestens 10 erreicht.

Damit kann die Komfortlüftung primärenergetisch eine gute Alternative zur Solaranlage sein.